Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der HS-Green Landschaftsbau GmbH, Ursprung 10/1, 3392 Dunkelsteinerwald, Österreich
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HS-Green Landschaftsbau GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Mehrleistungen, die zur fachgerechten Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die für die Leistungserbringung notwendigen Zufahrtswege und Flächen zugänglich zu machen.
(2) Behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über bekannte Gefahrenquellen, Leitungsverläufe und sonstige besondere Umstände zu informieren.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 6 Ausführungstermine
(1) Leistungstermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
(2) Witterungsbedingte und saisonale Verzögerungen berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
(3) Höhere Gewalt und unvorhersehbare Hindernisse berechtigen den Auftragnehmer zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Bei Pflanzenlieferungen und Begrünungsarbeiten ist ein Anwuchsrisiko durch Witterung, Trockenheit oder Wildverbiss nicht auszuschließen und fällt nicht unter die Gewährleistung, sofern die Leistung fachgerecht erbracht wurde.
(3) Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels, schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Pflanzen, Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
(3) Für Verbrauchergeschäfte gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).