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Naturschutz, Umwelt & Ausgleich

Wir setzen naturschutzrechtliche Auflagen aus Genehmigungsbescheiden praktisch um – UBB-Auflagen, CEF-Maßnahmen, Amphibien- und Artenschutz sowie Ausgleichsflächen – auflagenkonform und termingerecht für Bau-, Infrastruktur- und Windprojekte in Österreich.

CEF Maßnahmen, UBB-Auflagen und Ausgleichsflächen aus dem Genehmigungsbescheid – wir setzen sie in die Praxis um. Zuverlässig, termingerecht und auflagenkonform.

Umsetzung von UBB-Auflagen

Die Umweltbaubegleitung überwacht – wir führen aus. Alle im Genehmigungsbescheid geforderten Umweltmaßnahmen setzen wir fachgerecht auf der Baustelle um: vom Amphibienzaun bis zur Gehölzverpflanzung.

Foto: UBB-Auflagen

CEF-Maßnahmen

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen vor Baubeginn fertig und funktionsfähig sein – sonst gibt es keine Genehmigung. Wir legen Ersatzhabitate an, schaffen neue Lebensräume und stellen sicher, dass die ökologische Funktion ohne Unterbrechung erhalten bleibt.

Foto: CEF-Maßnahmen

Amphibienschutz

Wir errichten Amphibienschutzzäune und Leiteinrichtungen, legen Ersatzgewässer an und betreuen Umsiedlungsmaßnahmen. Gerade bei Straßenbau- und Windparkprojekten ist der Amphibienschutz regelmäßig Teil des Baubescheids.

Foto: Amphibienschutz

Artenschutzmaßnahmen

Geschützte Arten brauchen besonderen Schutz auf der Baustelle. Wir setzen die geforderten Maßnahmen um – ob Fledermauskästen, Vogelschutzeinrichtungen oder Reptilienschutzzäune. Alles gemäß den Vorgaben im Baubescheid.

Foto: Artenschutzmaßnahmen

Ausgleichsflächen & Biodiversitätsmaßnahmen

Wir schaffen ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen als Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft und setzen gezielte Biodiversitätsmaßnahmen um. Von der Geländemodellierung über die Bepflanzung bis zur fertigen, funktionsfähigen Fläche – alles aus einer Hand.

Foto: Ausgleichsflächen
 

 

CEF Maßnahmen Österreich – Ihr Umsetzungspartner

HS-Green setzt CEF Maßnahmen, UBB-Auflagen und Ausgleichsflächen österreichweit um.
Ob Amphibienschutz, Fledermauskästen oder Ersatzhabitate vor Baubeginn: Wir bringen
das Know-how mit, das Bauherren, Behörden und Umweltbaubegleiter heute erwarten –
mit dem Ziel, dass Ihr Projekt ohne Verzögerungen genehmigungsfähig bleibt.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was sind CEF-Maßnahmen? add

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Continuous Ecological Functionality), die vor Baubeginn funktionsfähig sein müssen. Wir legen Ersatzhabitate an, sodass die ökologische Funktion ohne Unterbrechung erhalten bleibt.

Setzt ihr Maßnahmen aus dem Genehmigungsbescheid um? add

Ja. Die Umweltbaubegleitung überwacht, wir führen aus – vom Amphibienschutzzaun über Artenschutzeinrichtungen bis zur fertigen Ausgleichsfläche.

Seid ihr Partner für Windpark-Genehmigungen? add

Ja. Ersatzaufforstung, Ausgleichsflächen und Amphibienschutz sind oft Genehmigungsvoraussetzung – wir liefern genehmigungssicher und termingerecht.

Übernehmt ihr auch die Pflege der Ausgleichsflächen? add

Ja, auf Wunsch inklusive mehrjähriger Entwicklungs- und Nachpflege.

Interesse an dieser Leistung?

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